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BVerwG, 24.05.1988 - 1 DB 9.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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BDO § 65, § 67 Abs. 2, 4, §§ 68, 75
Papierfundstellen
- BVerwGE 86, 27
- DVBl 1988, 703
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87
Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den …
Anderenfalls kann die Anschuldigungsschrift ihrer am Opportunitätsprinzip orientierten Aufgabe, Grundlage und Umgrenzung des förmlichen Disziplinarverfahrens bestimmt anzugeben, nicht gerecht werden (Beschlüsse vom 24. Mai 1988 - BVerwG 1 DB 9, 88 - <DVBl. 1988, 703> und BVerwG 1 DB 10.88 ; BVerwGE 76, 347 = BVerwG Dok.Ber.B 1985, 138; BDHE 3, 110 ;… Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. § 65 Rz. 9 und 10;… Behnke, BDO, 2. Aufl. § 65 Rz. 6). - VG Wiesbaden, 19.10.2016 - 28 K 646/14
Anforderungen an eine Disziplinarverfügung
Entspricht die Disziplinarverfügung diesen Anforderungen nicht, kann sie ihrer am Opportunitätsprinzip orientierten Aufgabe, Grundlage und Umgrenzung des Disziplinarverfahrens und der Disziplinarverfügung bestimmt anzugeben, nicht gerecht werden (BVerwG, Beschluss vom 24.05.1988 - 1 DB 9/88 - Beschluss vom 24.10.2010 - 1 DB 6/06 - VG Freiburg, Urteil vom 03.05.2010 - DL 10 K 210/10 - jeweils zitiert nach Juris). - BVerwG, 24.01.1990 - 2 WD 4.89
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Soldaten bzw. amtierenden Kommandeur - …
Der Vorwurf des Anschuldigungspunktes 6 ist so vage und so wenig konkret gefaßt, daß der Senat außerstande war, dazu Feststellungen zu treffen; er hält diesen Vorwurf daher nicht für wirksam angeschuldigt (vgl. BVerwGE 86, 27).